Standard - FCI Nr. 113

Der Briard hat sich zu einem geschmeidigen, sehr muskulösen und gut proportionierten Hund entwickelt. Seine ursprüngliche Aufgabe war das Zusammenhalten und Bewachen von Schafherden. Seine mittlere Grösse, die Leichtfüssigkeit und Schnelligkeit sowie die Ausdauer waren von grossem Vorteil, wenn er tagein und tagaus der Schafherde entlang laufen musste.

Briard - FCI-Standard Nr. 113

Ausgabe vom 1.12.1989
Ursprung:Frankreich 6.5.88 - Übersetzung: U. Fischer u. A. Loew

Allgemeine Erscheinung: Rustikaler Hund, geschmeidig, muskulös und gut proportioniert, mit lebhaften und aufgeweckten Bewegungen, von ausgeglichenem Wesen, weder aggressiv noch ängstlich.

Grösse: Rüden 62-68 cm, Hündinnen 56-64 cm.
Die Körperlänge muss grösser sein als die Höhe, der Briard ist länglich.

Kopf: Stark, lang, ausgeprägter Stopp, der so platziert sein muss, dass er von der Nasenspitze den gleichen Abstand wie vom Hinterhauptbein aufweist, ausgestattet mit Haaren, welche Bart, Schnauz und Augenbrauen bilden, letztere verdecken leicht die Augen.
Stirn: Sehr leicht gerundet.
Oberkopf: Geradlinig.
Schnauze: Weder schmal noch spitz.
Nase: Mehr viereckig als rund, Nasenspiegel immer schwarz, kräftig, offen.
Zähne: Stark, weiss und perfekt zueinander passend.
Augen: Waagrecht, gut geöffnet, eher gross, nicht schlitzäugig, von dunkler Farbe, mit intelligentem und ruhigem Ausdruck. Ein graues Auge bei einem grauen Briard wird nicht bestraft.
Ohren: Hoch angesetzt, eher kurz und nicht anliegend. Die Länge des Ohres soll die Hälfte der Kopflänge nicht überschreiten oder eher etwas kürzer sein, immer flach und mit langen Haaren versehen.

Körperbau: Muskulöser, von der Schulter abgesetzter Hals.
Brust: Breit (handbreit zwischen den Ellenbogen), tief und gut bis zu den Ellenbogen herabgezogen.
Kruppe: Wenig geneigt, leicht gerundet.
Rücken: Gerade.

Läufe: Gut bemuskelt, mit starkem Knochenbau und senkrecht gestellt.
Sprunggelenke: Nicht zu nahe am Boden und so gewinkelt, dass der Hintermittelfuss annähernd senkrecht steht.

Rute: Gut behaart, am Ende einen Haken bildend, niedrig und nicht von der geraden Linie abweichend getragen, muss die Spitze des Sprunggelenkes erreichen und darf diese um höchstens 5 cm überschreiten.

Pfoten: Stark, rund geformt (Zwischenform zwischen Katzen- und Hasenpfoten).
Krallen: Schwarz.
Pfotenballen: Hart.
Zehen: Geschlosse.

Haar: Gedreht, lang, trocken (Ziegenhaarstruktur) mit leichter Unterwolle.

Fellfarbe: Alle einheitlichen Farben sind zugelassen, ausser die unten aufgeführten. Die dunklen Farben sind empfehlenswerter. Nicht mit Zweifarbigkeit zu verwechseln ist ein leicht heller Farbton der Gliedmassen, was nichts anderes ist, als eine beginnende Depigmentierung. Diese Farbe, nur wenig heller, muss im selben Farbton bleiben (dunkles Fauve auf hellem Fauve, dunkles Schwarz auf hellem Schwarz, dunkles Grau auf hellem Grau). Das Fauve muss warm und einheitlich sein, weder hell noch ausgewaschen.

Strafgründe: Schwarz mit rötlichem Schimmer; ungenügend warmes Fauve; weisser Brustfleck; zu stark charbonniert; an der Grenze zur Mantelbildung; sehr helles fauve - ausgewaschen.
Gründe zur Disqualifikation: Die Farben Weiss, Kastanien- oder Mahagonibraun, Bicolor, weisser Bruststreifen, weisse Haare am Ende der Pfoten. Fauve mit charbonniertem Mantel. Zu helle Farbe.
Bicolor: Im Bereich der dunklen Haare ist die Haut bläulich und im Bereich der hellen Partie rosé.

Afterkrallen: Doppelte Afterkrallen an den Hinterläufen. Hunde, selbst von sehr gutem Typ, die nur eine Afterkralle aufweisen, können weder prämiert noch zur Zucht zugelassen werden. Die doppelten Afterkrallen müssen aus zwei knochigen Teilen mit Kralle bestehen, so nah wie möglich am Boden angesetzt, um so eine bessere Auflage des Fusses zu gewährleisten.