Zucht

Auswahl zuchtgeeigneter Briards

Sinn und Zweck: Die Ankörung kann ab dem 15. Monat absolviert werden und dient dazu, dass der Hund vom Standard und dem Wesen beurteilt wird. Neben dem offiziell ausgewerteten HD-Röntgenbild muss auch ein Untersuchungsbericht über die Nachtblindheit vorliegen. Sind alle Anforderungen ohne Einschränkung erfüllt, wird der Hund zur Zucht zugelassen.

 

Mit der Ankörung will man sicherstellen, dass nur mit gesunden, dem Standard entsprechenden und im Wesen sicheren Hunden gezüchtet wird. Die Körung wird mindestens einmal im Jahr durch ausgebildete und geprüfte Form- und Wesensrichter abgenommen.

 

Die Wesensbeurteilung wurde über die letzten 15 Jahre immer weiter ausgebaut und die Hunde werden heute nach 18 Kriterien beurteilt. Der Test erfolgt vom alleine angebunden sein, über das Spiele mit und ohne Gegenstände, den Kontakt zu Menschengruppen mit und ohne Druck. Die Reaktion auf akustische und optische Eindrücke, der Schuss und noch weitere verhaltenswichtige Eigenschaften werden getestet und beurteilt. Die Gesamtbeurteilung des Wesenstest wird nach Durchsetzungsvermögen, Reizschwelle, Beruhigung, Temperament, Selbstsicherheit, psychische Stabilität und physische Konstitution aufgeteilt. Sie soll dem Züchter eine klare Aussage über die Zuchtwahlkriterien geben und entsprechende Hilfestellung für die Auswahl einer geeigneten Paarung.

 

Wesensrichter des SBBC bilden sich regelmässig intern und über die Landesgrenzen hinaus weiter. Nur so können wir die positive Entwicklung der Rasse sicherstellen.

 

Welpen siehe unter "Züchter und Welpen" oder Auskunft durch Zuchtkommission oder Vorstand